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Bienen-
freundlich
Wachstums-
garantie
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Für ein buntes und duftendes Blumenmeer sorgt die Blumenmischung "SPERLI's Blütenteppich". Diese Mischung enthält eine Auswahl einjähriger Pflanzen wie zum Beispiel Leberbalsam, Duftsteinrich, Zwerg-Löwenmaul, Dotterlack, Kaisernelken, Kalifornischen Mohn, Schleifenblumen, Flammenblumen oder Zinnien. Sie ist bestens geeignet für eine Pflanzung in Beeten und Rabatten sowie entlang von Wegen. Die farbigen Blüten sind beliebte Bienen- und Schmetterlingsweiden und erreichen eine Höhe zwischen 25 cm und 40 cm. Die Mischung reicht für etwa 5 m² bis 6 m² aus.




Entdecken Sie passendes Gartenzubehör für Ihr Saatgut!
Saatgut sind Samen oder Früchte, die gezielt zur Vermehrung von Pflanzen ausgesät werden. Daraus entstehen bei passenden Bedingungen neue Pflanzen.
SPERLI Saatgut steht für besonders hohe Qualität, langjährige Erfahrung und eine große Sortenvielfalt. Das Unternehmen gehört seit 1788 zu den ältesten Saatgutmarken Deutschlands und zählt heute zu den führenden Premium-Anbietern im Bereich Sämereien. Im Unterschied zu herkömmlichem Saatgut wird bei SPERLI jede Sorte sorgfältig im Labor sowie auf eigenen Probefeldern geprüft. So werden Keimfähigkeit, Sortenechtheit und Widerstandskraft kontrolliert, bevor das Saatgut in den Verkauf geht. Nur Saatgut, das diese hohen Qualitätsstandards erfüllt, kommt in die Tüte.
Ein weiterer Vorteil ist die große Auswahl an bewährten Traditionssorten und spannenden Neuheiten. Gleichzeitig trägt SPERLI aktiv zum Erhalt der Sortenvielfalt bei, da viele traditionelle Sorten speziell für Hobbygärtner weiter gezüchtet werden. Für Sie bedeutet das: zuverlässige Ergebnisse, kräftige Pflanzen und mehr Freude beim Gärtnern.
Samenfestes Saatgut ist nachbaufähig. Das bedeutet: Aus den geernteten Samen wachsen in der nächsten Generation wieder Pflanzen mit ähnlichen Eigenschaften wie die Mutterpflanze.
F1-Hybridsamen entstehen aus der Kreuzung von zwei stabilen Elternlinien. Die erste Generation ist meist besonders einheitlich, wüchsig und ertragreich, das daraus später gewonnene Saatgut ist jedoch in der Regel nicht sortenecht. Ein Beispiel ist die Salatgurke 'Lothar', F1.
In Deutschland und der EU ist der Anbau von gentechnisch verändertem Saatgut (z. B. Genmais) sowie von Saatgut, das mit bestimmten Pestiziden (Neonikotinoide) behandelt wurde, verboten. Das Gleiche gilt für Saatgut invasiver Arten, die heimische Ökosysteme gefährden. Zudem ist der gewerbliche Handel mit „alten” Gemüsesorten untersagt, die nicht im Sortenregister zugelassen sind.
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