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SPERLI's Bärlauch 'Waldknoblauch' wird aufgrund seines Aromas und Geschmacks, welche stark an Knoblauch erinnern, auch als Waldknoblauch bezeichnet. Zudem besitzt Bärlauch eine ähnliche Heilwirkung wie Knoblauch. Die mehrjährige Pflanze kommt in Wäldern massenhaft vor. Im Garten ist sie nicht nur eine Nutzpflanze, sondern auch eine hübsche Zierpflanze mit strahlend weißen Blüten. Bärlauch bevorzugt schattige, feuchte Stellen, beispielsweise unter Gehölzen. Die Samen können von Oktober bis März ausgebracht werden. Im April und Mai können die zarten, frischen Blätter oder die fein gehackten Zwiebeln zum Würzen verwendet werden.






Entdecken Sie passendes Gartenzubehör für Ihr Saatgut!
Saatgut sind Samen oder Früchte, die gezielt zur Vermehrung von Pflanzen ausgesät werden. Daraus entstehen bei passenden Bedingungen neue Pflanzen.
SPERLI Saatgut steht für besonders hohe Qualität, langjährige Erfahrung und eine große Sortenvielfalt. Das Unternehmen gehört seit 1788 zu den ältesten Saatgutmarken Deutschlands und zählt heute zu den führenden Premium-Anbietern im Bereich Sämereien. Im Unterschied zu herkömmlichem Saatgut wird bei SPERLI jede Sorte sorgfältig im Labor sowie auf eigenen Probefeldern geprüft. So werden Keimfähigkeit, Sortenechtheit und Widerstandskraft kontrolliert, bevor das Saatgut in den Verkauf geht. Nur Saatgut, das diese hohen Qualitätsstandards erfüllt, kommt in die Tüte.
Ein weiterer Vorteil ist die große Auswahl an bewährten Traditionssorten und spannenden Neuheiten. Gleichzeitig trägt SPERLI aktiv zum Erhalt der Sortenvielfalt bei, da viele traditionelle Sorten speziell für Hobbygärtner weiter gezüchtet werden. Für Sie bedeutet das: zuverlässige Ergebnisse, kräftige Pflanzen und mehr Freude beim Gärtnern.
Samenfestes Saatgut ist nachbaufähig. Das bedeutet: Aus den geernteten Samen wachsen in der nächsten Generation wieder Pflanzen mit ähnlichen Eigenschaften wie die Mutterpflanze.
F1-Hybridsamen entstehen aus der Kreuzung von zwei stabilen Elternlinien. Die erste Generation ist meist besonders einheitlich, wüchsig und ertragreich, das daraus später gewonnene Saatgut ist jedoch in der Regel nicht sortenecht. Ein Beispiel ist die Salatgurke 'Lothar', F1.
In Deutschland und der EU ist der Anbau von gentechnisch verändertem Saatgut (z. B. Genmais) sowie von Saatgut, das mit bestimmten Pestiziden (Neonikotinoide) behandelt wurde, verboten. Das Gleiche gilt für Saatgut invasiver Arten, die heimische Ökosysteme gefährden. Zudem ist der gewerbliche Handel mit „alten” Gemüsesorten untersagt, die nicht im Sortenregister zugelassen sind.
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